Prüfung Sportgeräte/ -anlagen gemäß DGUV - Information 202‑044

Prüfpflicht zum Erhalt der Betriebssicherheit

Jeder Betreiber von Sportgeräten und/oder Sportanlagen hat eine (wiederkehrende) Prüfpflicht zum Erhalt der Betriebssicherheit gemäß DGUV Information 202-044.

Auf Basis unserer hier ausgewiesenen Sachkunde beraten und unterstützen wir Sie dabei gerne.

Zielsetzung ist die rechtssichere Dokumentation Ihres Geräte-/Anlagebestandes und dessen Betriebssicherheit.

(Die Prüfungen von motorgetriebenen Geräten / Anlagen sind direkt mit dem jeweiligen Hersteller zu vereinbaren.)

Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie für Gunter Mandel