Jeder Betreiber von Sportgeräten und/oder Sportanlagen hat eine (wiederkehrende) Prüfpflicht zum Erhalt der Betriebssicherheit gemäß DGUV Information 202-044.
Auf Basis unserer hier ausgewiesenen Sachkunde beraten und unterstützen wir Sie dabei gerne.
Zielsetzung ist die rechtssichere Dokumentation Ihres Geräte-/Anlagebestandes und dessen Betriebssicherheit.
(Die Prüfungen von motorgetriebenen Geräten / Anlagen sind direkt mit dem jeweiligen Hersteller zu vereinbaren.)